Denkbar und praktisch angewandt und zu unterscheiden sind hier im Wesentlichen zwei Modelle.
Nr. 1: Ein Hausbesitzer verpachtet sein Dach an einen Anlagenbetreiber verpachtet. Dieses vor allem im landwirtschaftlichen Bereich anzutreffende Modell weist im besten Fall erhebliche Vorzüge für alle Beteiligten auf, muss aber schon wegen der generell üblichen jahrzehntelangen Vertragslaufzeiten sehr sorgfältig (-besonders auch juristisch-) aufgesetzt werden.
Nr. 2 betrifft Modelle, in denen ein Hausbesitzer selbst eine Photovoltaikanlage pachtet. Die Begriffe “pachten” und “mieten” können hier synonym verwendet werden, da Rechte und Pflichten in beiden Varianten nahezu identisch geregelt sind. Vertragspartner sind dabei oft die kommunalen Stadtwerke oder ein anderes Energieunternehmen. Diese kooperieren ihrerseits mit einem spezialisierten Dienstleister. In den meisten Modellen sind mit der monatlichen Pacht sämtliche Kosten abgegolten, also auch die Montage und die spätere Wartung. Der Pächter kann den Solarstrom selbst verbrauchen oder ins Netz einspeisen. Wie so häufig liegt auch hier der Teufel im Detail.
Fragen Sie uns gerne zu beiden Varianten. Wir sorgen dafür, dass Sie keinen Schiffbruch wegen falscher Verträge erleiden.