
Ihre Kanzlei für
erneuerbare Energien
WPV Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
0931 460575-15Unser Team für Ihre Rechte bei erneuerbaren Energien!
Und im Streitfall auch erfolgreich vor Gericht.
Unser Team für Ihr Recht! Und im Streitfall auch erfolgreich vor Gericht.
A
us Sonne wird Strom und aus Strom wird Geld.
So einfach diese Gleichung ist, so vielschichtig sind die rechtlichen Fragen bei der Photovoltaik (PV). Die Komplexität von PV-Projekten darf nicht unterschätzt werden. Für jedes Projekt ist daher eine solide und rechtssichere Vertragsgrundlage unumgänglich.
A
us Sonne wird Strom und aus Strom wird Geld. So einfach diese Gleichung ist, so vielschichtig sind die rechtlichen Fragen bei der Photovoltaik (PV). Die Komplexität von PV-Projekten darf nicht unterschätzt werden. Für jedes Projekt ist daher eine solide und rechtssichere Vertragsgrundlage unumgänglich.
- Handelt es sich bei dem Vertrag zum Erwerb der Anlage um einen Kauf- oder einen Werkvertrag? Welche Rechte, Pflichten und eventuelle Risiken ergeben sich daraus?
- Ist der Übergang des Eigentums an der PV-Anlage auf den Erwerber wirksam ausgestaltet?
- Tritt der Erwerber mit einem Eintritt in einen Dachpachtvertrag auch in die Pflichten aus dem Gestattungsvertrag ein? Muss der Erwerber der Solaranlage für Mängel einer Dachsanierung oder sonstige Schäden am Dach geradestehen?
- Ist die langfristige Verbindlichkeit des Dachpachtvertrags gewahrt oder droht eine Kündigung des Verpächters weit vor Ablauf der geförderten EEG-Zahlungen?
- Behalten Sie Eigentum bei Insolvenz des Verkäufers oder Solarteurs?
- Liegen alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse, Anmeldungen und ggf. Genehmigungen vor? Wer ist für die Einholung dieser Genehmigungen verantwortlich?
- Liegt eine ausreichende Anlagendokumentation vor?
- Ist ein professioneller Verwaltungsvertrag geschlossen worden?
- Gegen wen hat der Erwerber einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung?
- Ist die Solaranlage ausreichend versichert?
- Wer ist Anlagenbetreiber im Sinne des EEG?
- Sind die Erwerber Teil einer Gemeinschaft oder GbR? Wie wirkt sich dies auf die Steuerwirksamkeit (Investitionsabzugsbetrag – IAB – § 7 g EstG) aus?
- Wer ist Eigentümer des Trafos?
- Genügt evtl. das Pachten einer Solaranlage, um die EEG-Umlage zu vermeiden oder um 60 % zu verringern?
- Handelt es sich bei dem Pachtmodell um eine Form des Finanzierungsleasings und fällt dies evtl. in die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht?
- Was ist bei Formulierung und Eintragung von Grunddienstbarkeiten ins Grundbuch zu beachten?
Klicken Sie hier, um mehr über
folgende Themen zu erfahren:
EEG 2021




O
b es sich um den Erwerb oder die Pacht bestehender Solaranlagen handelt oder den Vertrieb geplanter Projekte, Probleme mit Solarteuren oder Netzbetreibern, Anpassungen an das neue EEG 2021 oder das Ausbleiben Ihrer Einspeisevergütung – wir bieten maßgeschneiderte Beratung und Lösungen.
Nur damit lassen sich Risiken wie die Insolvenz des Solarteurs, Haftung der Anlagenkäufer für eine Dachsanierung, rechtssicherer Eintritt in den Gestattungsvertrag und hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung des IAB abwenden.
Wie können Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Solarbranche profitieren?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, gerne telefonisch oder per E-Mail.
Kontaktaufnahme
Ersteinschätzung
Umsetzung

Direkt anrufen & beraten lassen:
Telefon: 0931 460575-15
Kurzfristige Terminvergabe möglich
oder
Top Kanzlei für Vertragsrecht. WPV ist uns empfohlen worden und wir können das Team ebenfalls nur weiter empfehlen!
WPV können wir nur sehr empfehlen! Vom Erstkontakt über das erste Beratungsgespräch bis bis zum erfolgreichen Abschluss der Angelegenheit ist alles exakt so, wie es sein sollte.
WPV hat uns in allen unseren rechtlichen Fragen sehr kompetent und ausführlich beraten. Das Team ist sehr erfahren, gewissenhaft und aufrichtig.
WPV bietet eine hervorragende Betreuung, eine gute Erreichbarkeit und arbeitet immer zielgerichtet und flexibel. Vielen Dank für die professionelle Unterstützung.
Top Kanzlei für Vertragsrecht. WPV ist uns empfohlen worden und wir können das Team ebenfalls nur weiter empfehlen!
WPV können wir nur sehr empfehlen! Vom Erstkontakt über das erste Beratungsgespräch bis bis zum erfolgreichen Abschluss der Angelegenheit ist alles exakt so, wie es sein sollte.
WPV hat uns in allen unseren rechtlichen Fragen sehr kompetent und ausführlich beraten. Das Team ist sehr erfahren, gewissenhaft und aufrichtig.
WPV bietet eine hervorragende Betreuung, eine gute Erreichbarkeit und arbeitet immer zielgerichtet und flexibel. Vielen Dank für die professionelle Unterstützung.